Msaada
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auf der Internetseite von Msaada e.V. !

Wir sind ein gemeinnütziger, politisch und konfessionell neutraler Verein mit dem Ziel, die Jugend in Ländern der Dritten Welt in ihrer Entwicklung und Gesundheit zu unterstützen und ihr bessere Chancen auf eine lebenswerte, selbst bestimmte Zukunft zu geben. Zuwendungen kommen zu 100% den Projekten zu Gute.

Das Wort Msaada entstammt aus dem Kiswahili - es heißt auf Deutsch Hilfe oder Unterstützung. 

Greifen auch Sie dieses Wort als Ihr Motto auf und tragen durch Förderung eines der Projekte von Msaada e.V. dazu bei, die Lebensumstände der Jugend in der Dritten Welt zu verbessern! Bildung und Gesundheit sind die wesentlichsten Schlüssel für ein eigenständiges Leben frei von Armut und Abhängigkeiten.


Msaada e.V. ist wegen Förderung steuerbegünstigter gemeinnütziger Zwecke als gemeinnützig anerkannt und stellt Ihnen für Ihre Finanz- oder Sachzuwendungen zum Jahresende eine Spendenbescheinigung aus. Das bedeutet, dass Ihre Zuwendungen bei der Steuererklärung absetzbar sind.

Gerne nehmen wir auch Sachzuwendungen für Schüler entgegen (z.B. Taschenrechner, Zeichenwerkzeug). Aktuell suchen wir als Spenden funktionsfähige gebrauchte Laptops (Windows).

Msaada e.V. bedankt sich bei folgenden Unternehmen, die für Msaada-Projekte Sachspenden geleistet haben:

SCI Verkehr GmbH, Berlin (2 Laptops, 1 Drucker)

ESRI Deutschland Group GmbH, Kranzberg (2 Laptops)


Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Entwicklungshilfe sowie die Förderung interkultureller Beziehungen unter dem Gedanken der Völkerverständigung. Nicht ausschließlicher Schwerpunkt ist dabei die Jugendhilfe und die schulische sowie berufliche Aus- und Fortbildung.

Der Satzungszweck wird insbesondere durch Finanzierung von Maßnahmen der Jugendhilfe, der schulischen und beruflichen Aus- und Fortbildung oder von Stipendiaten sowie der Gesundheitsvorsorge und -behandlung chronisch kranker Jugendlicher in Ländern der Dritten Welt verwirklicht. Er kann auch durch personelle oder technische Kooperationsleistungen in Projekten der Aus- und Fortbildung, der Gesundheitsvorsorge oder zur Verbesserung von technischer oder logistischer Infrastruktur umgesetzt werden. Der Gedanke der Völkerverständigung wird durch Informationsvermittlung in Europa und Ländern der Dritten Welt sowie durch Finanzierung von Maßnahmen des interkulturellen Austauschs vermittelt.

Msaada e.V. kann zur Erreichung des Satzungszweckes Träger von partnerorientierten Projekten werden. Partner des Vereins können sowohl individuelle Personen als auch Organisationen oder behördliche Stellen sein.


Msaada e.V. ist eine Vereinigung von Personen, die sich persönlich in Projekten engagieren wollen, mit denen Jugend in Ländern der Dritten Welt oder der interkulturelle Austausch zwischen Europa und Ländern der Dritten Welt unterstützt werden, und dabei Mitsprachemöglichkeit und Transparenz bei der Mittelverwendung wünschen. Die Initiative der Mitglieder zur Initiierung von Projekten ist ausdrücklich gewünscht.

Mitglieder sind zzt. Personen, die persönliche/berufliche Erfahrungen durch Aufenthalte in Ländern der Dritten Welt besitzen oder selber aus Ländern der Dritten Welt stammen. Die Mitglieder haben verschiedene Berufe (Ingenieure, Kauffrau, Übersetzerin, Ärzte, Afrikanistin).

Die Mitgliedschaft kann von natürlichen Personen, aber auch juristischen Personen beantragt werden. Jugendliche unter 18 Jahren bedürfen der Zustimmung der/des gesetzlichen Vertreter/s. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.

Der Verein kann auch fördernde Mitglieder aufnehmen, die nicht der Vereinsgewalt unterliegen und gegenüber dem Verein keinerlei Rechte und Pflichten besitzen. Als förderndes Mitglied kann aufgenommen werden, wer dem Verein ohne feste Beitragspflicht Geld- bzw. Sachzuwendungen oder unentgeltliche Dienstleistungen erbringt.

Die Mitglieder sind zur Zahlung eines Mitgliedsbeitrags verpflichtet; fördernde Mitglieder sind von der Beitragspflicht befreit. Die Höhe des Jahresmindestbeitrages und dessen Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung festgelegt (zzt. 10,00 € pro Jahr).

Organisation, Rechte und Pflichten sind in der Satzung des Vereins geregelt; sie stammt vom 23.10.2005 mit Änderungen vom 19.12.2012 und vom 3.9.2017.


  Satzung_Msaada (Stand 03.09.2017)

Letzte Aktualisierung der Website am  17.07.2018